Kosten

Ein unerfüllter Kinderwunsch wirft für Paare viele Fragen auf: Was sind die Ursachen? Welche Optionen stehen zur Verfügung? Wie hoch sind die Kosten für eine Behandlung in einem Kinderwunschzentrum? Hier möchten wir Ihnen wichtige Informationen zu den Kosten und deren Übernahme präsentieren.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Kinderwunschbehandlungen Bei der Behandlung eines unerfüllten Kinderwunsches entstehen Kosten, die nicht vollständig von Ihnen getragen werden müssen. Ihre Grundversicherung deckt folgende Leistungen ab:

  • Beratung und diagnostische Maßnahmen bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Untersuchungen nach mindestens drei Fehlgeburten
  • Abklärungen bei hormonellen Störungen und gynäkologischen Problemen, wie beispielsweise Endometriose
  • Hormonelle Stimulation über ein Jahr oder zwölf Zyklen hinweg
  • Bis zu drei Inseminationen vor Erreichen des 40. Lebensjahres
  • Fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen bei anstehenden Therapien, die Hoden oder Eierstöcke beeinträchtigen könnten, wie zum Beispiel Chemotherapie oder Bestrahlung

Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass zunächst die Kosten bis zur Höhe Ihrer persönlichen Franchise (mindestens CHF 300.- bis maximal CHF 2’500.-) von Ihnen selbst getragen werden müssen. Nach Erreichen der Franchise übernimmt die Grundversicherung die weiteren Kosten, abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts.

Kosten für eine Kinderwunschbehandlung

In der nachfolgenden Liste finden Sie wichtige Angaben zu den Kosten und zur Kostenübernahme bei verschiedenen Behandlungen. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen jeweils durch das Kantonsspital St.Gallen gestellt werden.

Hormonbehandlungen werden üblicherweise von der Krankenkasse für ein Jahr oder zwölf Zyklen übernommen. Weitere Zyklen gehen auf eigene Kosten. Die Kosten für eine hormonelle Stimulation variieren je nach Behandlungsverlauf und sind sehr individuell. Durchschnittlich sollten Sie mit Kosten von etwa CHF 500.- bis CHF 1’500.- pro Monat rechnen. Die genauen Kosten werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen.

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die ersten drei Inseminationszyklen, vorausgesetzt, die Frau hat das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten. Zusätzliche Zyklen müssen selbst finanziert werden und kosten zwischen CHF 800.- und CHF 1’500.- pro Zyklus.

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung mittels In-vitro-Fertilisation (IVF) werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Ein IVF-Behandlungszyklus kostet zwischen CHF 5’000.- und CHF 8’000.-. Dies beinhaltet alle notwendigen Labortechniken, Medikamente und die hormonelle Stimulation.

Ähnlich wie bei IVF wird auch die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) nicht von der Krankenkasse bezahlt. Die Kosten betragen ebenfalls CHF 5’000.- bis CHF 8’500.- pro Behandlungszyklus und decken alle benötigten Laborarbeiten, Medikamente und die hormonelle Stimulation ab.

Die Kryokonservierung von befruchteten Eizellen ist eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten hierfür liegen zwischen CHF 5’000.- und CHF 7’500.- und umfassen die hormonelle Stimulation sowie das Einfrieren und Aufbewahren der Eizellen.

Social Freezing, das Einfrieren von unbefruchteten Eizellen, wird ebenfalls privat finanziert. Die Kosten für einen Zyklus belaufen sich auf ca. CHF 4’000.- bis CHF 6’000.-, zuzüglich jährlicher Lagergebühren für die aufbewahrten Eizellen.